US-Behoerden untersagen wichtige Informationsweitergabe bei illegalem Genmais an die Europaeische Union
Anlaesslich der gestrigen nicht-oeffentlichen Anhoerung der Fraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen im Bundestag zum Thema 'Umgang mit nicht genehmigten gentechnisch veraenderten Organismen' mit Vertretern der Nahrungsmittelindustrie zu dem illegalen Anbau von Bt10 Mais, erklaeren die agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Waltraud Wolff, sowie die agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Buendnis 90/Die Gruenen, Ulrike Hoefken:
Mit grosser Besorgnis hat uns die Auskunft des Geschaeftsfuehrers von Syngenta Deutschland erfuellt, dass die US-Behoerden mit Hinweis auf das laufende Verfahren der Firma Syngenta untersagt haben, weitergehend und somit auch die zustaendigen EU-Behoerden ueber den Vorfall zu informieren. Syngenta erklaert damit den langen Zeitraum zwischen der Verstaendigung der US-Behoerden im Dezember 2004 und der vorgeschriebenen Information der zustaendigen EU-Behoerden Ende Maerz. Hatte Syngenta tatsaechlich nur die Wahl, entweder US-amerikanisches oder europaeisches Recht zu brechen?
Die Geheimhaltung des Vorfalls bedeutet in jedem Fall eine Verletzung des EU-Rechts. Hier sind die EU-Behoerden gefordert, die Zusammenhaenge mit den USA zu klaeren.
Fest steht: Alleine der seit Anfang dieser Woche geltende de-facto Importstop fuer Maiskleber (Futtermittel) wuerde die US-amerikanische Wirtschaft rund 350 Millionen Dollar jaehrlich kosten. Syngenta hat angekuendet, dass fruehestens am Wochenende mit einem zuverlaessigen Nachweistest zu rechnen sei. Damit waere der groesste Schaden fuer die stark weltweit exportierenden Mais-Farmer aus den USA abgewendet. Jetzt steht die Frage im Raum: Wurde hier bewusst auf Zeit gespielt zu Lasten der europaeischen Verbraucher und Landwirte?
Insgesamt zeigt der Bt10-Skandal, wie wichtig klare Regeln fuer alle Gentechnik-Betreiber sind. Im Gentechnik-Gesetz haben wir darum dafuer gesorgt, dass eine Art 'Fuehrerschein' fuer alle Betreiber vorgesehen ist, die mit gentechnisch veraenderten Organismen umgehen. Diese Regelung will die CDU/CSU bei den anstehenden Verhandlungen des Gentechnik-Gesetzes im Bundesrat streichen lassen.
Als Konsequenz aus dem Bt10-Skandal ist auch zu klaeren, ob Firmen wie Syngenta grundsaetzlich auch fuer nicht genehmigte gentechnisch-veraenderte Produkte Pruefverfahren und entsprechendes Referenzmaterial den staatlichen Kontrollinstanzen zur Verfuegung stellen muessen. Denn: Wonach man nicht sucht, dass findet man in der Regel in diesem Bereich auch nicht.
Insgesamt zeigt sich, dass der deutsche Weg der Rueckverfolgung, des Monitorings und der Haftung bei gentechnisch-veraenderten Produkten mehr als richtig und wichtig ist. Den Laissez-Faire Regeln in den USA stehen solide Gesetze in Europa und in Deutschland gegenueber, die auch in Zukunft die Wahlfreiheit des Verbrauchers sichern sollen.
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Quelle: Meldung von SPD bei
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