Plaketten für russarme Autos - Bundesumweltministerium legt Eckpunkte vor
Das Bundesumweltministerium hat die Eckpunkte fuer eine Verordnung vorgelegt, mit der die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit vergleichsweise sauberen Dieselmotoren bundeseinheitlich geregelt werden soll. Diese Fahrzeuge koennen zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ganz oder teilweise von moeglichen Verkehrsbeschraenkungen ausgenommen werden. Die beguenstigten Fahrzeuge werden durch Plaketten gekennzeichnet. Die Regelungen zur Anwendung der Verkehrsbeschraenkungen obliegen den Laendern.
Das Bundesumweltministerium kommt mit der Kennzeichnungsverordnung einer einmuetigen Bitte der Laender-Verkehrsministerkonferenz nach. Soweit oertliche Fahrverbote verhaengt werden sollen, wird es nun fuer die oertlichen Behoerden moeglich, dieses Verbot zu differenzieren und auf vergleichsweise schmutzige Diesel-Fahrzeuge zu beschraenken. Die Besitzer eines russarmen Fahrzeuges erhalten mit der Plakette einen Benutzervorteil. Damit entsteht fuer Diesel-Fahrer ein zusaetzlicher Anreiz, ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachzuruesten.
Die Kennzeichnung betrifft Lkw, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Fahrzeuge mit Dieselmotor werden nach der Hoehe ihrer Partikelemissionen in drei Emissionsgruppen eingeteilt. Die Gruppen mit den jeweils hoechsten Emissionen erhalten keine Plakette. An die besseren und besten Fahrzeuggruppen werden gelbe beziehungsweise gruene Plaketten ausgegeben. Auch Fahrzeuge mit Otto-Motor erhalten eine Plakette, denn sie muessen ebenfalls als partikelarm gekennzeichnet werden. Es soll farblich unterschieden werden zwischen denen mit geregeltem Katalysator (blaue Plakette) und denjenigen ohne Kat (schwarze Plakette). Mit dieser farblichen Differenzierung trifft das Bundesumweltministerium bereits Vorsorge im Hinblick auf das Inkrafttreten bereits beschlossener Grenzwerte fuer die Stickoxid-Belastung ab dem Jahr 2010.
Die Verordnung bedarf noch der Abstimmung im Ressortkreis und dem anschliessenden Kabinettbeschluss der Zustimmung des Bundesrates. Die Eckpunkte sind im Internet unter
www.bmu.de abrufbar.
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Quelle: Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei
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