Anlass der Diskussion war das Urteil im aktuellen Verfahren gegen den Polizeivizepräsidenten Daschner, der zur Rettung eines Entführungsopfers angeordnet hatte, dem Entführer mit Gewalt zu drohen und diese ggf. auch einzusetzen, um den Aufenthaltsort des
SPD Juristen:Fall Daschner: Kein Freibrief für Folter - Das Folterverbot bleibt ein unveräußerliches Menschenrecht!
Berlin, den 21. Dezember 2004 453/04 - 'Das Verbot, als staatliche Strafverfolgungsbehörde, ja, als Staat überhaupt, die Folter als Instrument einzusetzen, muss zum Schutz der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit unangetastet bleiben.' So fasst der Bundesvorsitzende der ASJ, Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske, das Ergebnis einer Diskussion im Rahmen des Bundesvorstands zusammen. 'Wir halten das Urteil des Landgerichts Frankfurt für ein gut vertretbares Ergebnis nach den wildesten Äußerungen und Spekulationen der vergangenen Wochen.
Anlass der Diskussion war das Urteil im aktuellen Verfahren gegen den Polizeivizepräsidenten Daschner, der zur Rettung eines Entführungsopfers angeordnet hatte, dem Entführer mit Gewalt zu drohen und diese ggf. auch einzusetzen, um den Aufenthaltsort des Opfers zu erfahren. 'Wir verkennen nicht, in welche Grenzsituation ein verantwortlicher Polizist gerät, wenn er das Opfer retten will, sich aber einem verstockten Täter gegenüber sieht. Aber das Folterverbot ist unveräußerliches Menschenrecht und steht nicht zur Disposition, auch nicht im Rahmen einer Güterabwägung. Diese Auffassung wurde durch das Urteil bestätigt,' so Baumann-Hasske. Wer dem Staat einmal die Tür zur Folter öffnet, kann sie nicht wieder schließen.
'Niemand kann letztlich entscheiden, wann eine Folter geboten wäre und wann nicht. Die unrühmliche Vergangenheit auch in Deutschland hat gezeigt, dass die Versuchung immer groß ist, Informationen und Geständnisse mit Gewalt zu erpressen. Das Opfer kann nachträglich gegenüber Tätern und deren Kollegen kaum beweisen, dass und warum ihm Gewalt angetan wurde,' so Baumann-Hasske weiter. Sei die Folter erst ein Mittel der Wahl, dann sei sie sehr schnell nicht mehr letztes Mittel, weil mit ihrer Hilfe Informationen vordergründig leichter und schneller zu erhalten sind. Über den Wahrheitsgehalt von Aussagen unter Folter oder auch nur Gewaltandrohung gebe die Inquisition des Mittelalters beredtes Zeugnis.
Es gibt keine finale Rettungsfolter
Auch der vielfach gewählte Vergleich zum finalen Todesschuss sei unberechtigt, denn es gäbe keine finale Rettungsfolter. Während der Schuss in einem Moment eindeutiger Sachlage der die klare Alternative der Rettung des Opfers nutzte, müsse der Folterer mit Vermutungen und Hypothesen arbeiten. Gerade die Zuweisung des Gewaltmonopols an den Staat zwinge geradezu die Rechtsordnung, daraus die Konsequenz zu ziehen und der Staatsgewalt die Folter zu verbieten. Dies bedeute für den Fall Daschner, dass an den stellvertretenden Polizeipräsidenten um so höhere Anforderungen zu stellen seien als etwa an den Vater des Opfers: Würde man dem Vater in einer Extremsituation wohl übergesetzlichen Notstand oder sogar verminderte Schuldfähigkeit zubilligen, so müsse gerade für einen Vertreter des Staates ein deutlich schärferer Maßstab gelten.
Wie viel verstehen gestandene Rechtspolitiker vom Rechtsstaat?
Überrascht äußerte sich Baumann-Hasske zu dem Niveau der Diskussion, wie die Öffentlichkeit sie in den vergangenen Wochen erleben durfte. 'Man konnte den Eindruck gewinnen, als wollten Teile der Union oder Vorsitzende von Richterverbänden das Folterverbot ernsthaft relativieren und damit Errungenschaften unserer Rechtsordnung und des Völkerrechts in Frage stellen. Man kann dem Staat in der Wahl seiner Mittel keinen übergesetzlichen Notstand gegenüber unveräußerlichen Menschenrechten zubilligen, will man die Tür zu einem dunklen Raum nicht öffnen. Aber wer sich sachlich im Sinne unserer Rechtsordnung äußerte, musste sich gefallen lassen, als Begünstigter eines Mörders diffamiert zu werden. Das Urteil hat jetzt zu Recht die Schuld der Täter festgestellt, die ja auch kaum in Frage stand.
Wer jetzt aus anderer Position Kritik am Strafmaß äußere, wolle eine abschreckende, generalpräventive Wirkung erzielen. 'Die Täter selbst sind allein durch das Verfahren hinreichend gestraft. Und die Tür zu dem dunklen Raum ist durch die Feststellung der Schuld und die Bestätigung des Verbots der Folter wieder geschlossen worden. Wer abschrecken will, unterstellt, dass deutsche Polizisten einen Hang zur Folter hätten. Davon kann - Gott sei Dank - nicht entfernt die Rede sein.
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Quelle: Meldung von SPD bei
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